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Der von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige für Bewertung von bebauten
und unbebauten Grundstücken.
Was zeichnet den öffentlich
bestellten und vereidigten
Sachverständigen aus?
- Ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger hat seine
persönliche Eignung und seine hohe fachliche Qualifikation sowie
seine langjährige Berufserfahrung gegenüber der Industrie
und
Handelskammer nachgewiesen.
- Er unterliegt einer Überwachung und ist
zur regelmäßigen
Weiterbildung und Qualitätssicherung verpflichtet.
- Die öffentliche Bestellung hat den Zweck,
Gerichten, Behörden und
der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete
Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders
glaubhaft sind.
- Die öffentliche Bestellung umfaßt
die Erstattung von Gutachten und
andere Sachverständigentätigkeiten wie Beratung, Überwachungen,
Überprüfungen sowie schiedsgutachtliche Tätigkeiten.
- Der öffentlich bestellte und vereidigte
Schverständige hat sich
verpflichtet, seine Angaben unabhängig, überparteilich, weisungsfrei,
gewissenhaft und persönlich zu erfüllen.
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